Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Prüfleistungen, Siegellizenzen und Registereinträge der Schwaben AnalytIQ UG (haftungsbeschränkt)

Schwaben AnalytIQ UG (haftungsbeschränkt)
Gutenbergstr. 41
72555 Metzingen
Deutschland

nachfolgend „Anbieter“
gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend „Kunde“.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über
    a) die Durchführung von Produkt- oder Serviceprüfungen nach dem Schwabentest-Prüfverfahren,
    b) die Erstellung und Bereitstellung von Prüfberichten,
    c) die Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen im Register des Anbieters,
    d) die zeitlich befristete Lizenz zur Nutzung von Testsiegeln sowie
    e) sonstige im jeweiligen Paket ausgewiesene Leistungen.
  2. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragspartner, Vertragsschluss

  1. Vertragspartner ist die Schwaben AnalytIQ UG (haftungsbeschränkt).
  2. Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Preisübersichten, Paketseiten oder über Zahlungslinks stellt noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
  3. Der Vertrag kommt zustande, sobald
    a) der Kunde ein Paket verbindlich über den vorgesehenen Zahlungslink bucht und
    b) der Anbieter die Buchung annimmt, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung oder Zahlungsbestätigung.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn sich im Rahmen einer Vorabprüfung oder Erstbewertung ergibt, dass das Produkt, der Service oder das Vorhaben nicht in das Prüfmodell des Anbieters passt.

§ 3 Leistungen des Anbieters

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket, der Leistungsbeschreibung auf der Website sowie diesen AGB.
  2. Je nach gebuchtem Paket kann der Leistungsumfang insbesondere umfassen:
    a) Durchführung einer Produkt- oder Serviceprüfung,
    b) Auswertung und Dokumentation nach dem Schwabentest-Prüfverfahren,
    c) Erstellung eines Prüfberichts oder Testprotokolls,
    d) Eintragung und Veröffentlichung im Register des Anbieters,
    e) Bereitstellung von Siegel-Dateien / Assets,
    f) Sprachmemo, Kurzzusammenfassung oder ergänzende Dokumentation,
    g) Mehrsprachenversionen, soweit ausdrücklich angeboten.
  3. Ein bestimmtes Prüfungsergebnis, das Bestehen der Prüfung oder die Erteilung eines Testsiegels wird nicht geschuldet. Geschuldet ist die Durchführung der vereinbarten Prüfung nach dem jeweils festgelegten Prüfverfahren.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, das Prüfverfahren fortzuentwickeln, sofern der wesentliche Vertragszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

§ 4 Vorabprüfung / Ersteinschätzung

  1. Soweit der Anbieter eine kostenlose Vorabprüfung oder Ersteinschätzung anbietet, handelt es sich um eine unverbindliche Vorprüfung ohne Anspruch auf Abschluss eines kostenpflichtigen Hauptvertrages.
  2. Eine positive Vorabprüfung begründet weder einen Anspruch auf Annahme einer späteren Buchung noch auf ein positives Prüfungsergebnis oder die Erteilung eines Siegels.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat alle für die Prüfung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Produktdaten, Zugangsdaten, Nachweise oder sonstigen Inhalte vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
  2. Soweit eine Produkteinsendung erforderlich ist, hat der Kunde das Prüfmuster ordnungsgemäß und auf eigene Kosten an die vom Anbieter benannte Einsendeadresse zu übersenden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Produkte keine Rechte Dritter verletzen und rechtmäßig verwendet werden dürfen.
  4. Verzögerungen, Mehraufwand oder Einschränkungen, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspäteten Mitwirkungshandlungen des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung setzt sich – je nach gebuchtem Paket – aus einer einmaligen Prüfgebühr und einer wiederkehrenden Lizenzgebühr zusammen.
  2. Die einmalige Prüfgebühr vergütet insbesondere die Durchführung der Prüfung, die Auswertung, die Dokumentation und die erstmalige Erstellung des Prüfungsergebnisses.
  3. Die wiederkehrende Lizenzgebühr vergütet insbesondere
    a) die zeitlich befristete Nutzung des bzw. der Testsiegel,
    b) das Hosting und die Bereitstellung der Prüfberichte,
    c) die Veröffentlichung und Vorhaltung des Registereintrags sowie
    d) sonstige laufende, paketbezogene Leistungen.
  4. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  5. Die Zahlung erfolgt über den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsdienstleister bzw. die dort angebotenen Zahlungsmethoden.
  6. Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Siegellizenz, Veröffentlichungen, Registereinträge und sonstige laufende Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.

§ 7 Laufzeit, Beginn, automatische Verlängerung

  1. Die Laufzeit des jeweiligen Pakets beträgt, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, 365 Tage ab erstmaliger Buchung.
  2. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils weitere 365 Tage, wenn es nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Die Kündigung kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail.

§ 8 Nutzungsrecht an Testsiegeln

  1. Mit erfolgreichem Bestehen der Prüfung und vollständigem Zahlungseingang erhält der Kunde für die Dauer des bestehenden Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, das jeweils zugewiesene Testsiegel im vereinbarten Umfang zu nutzen.
  2. Die Siegellizenz ist auf das konkret geprüfte Produkt, den konkret geprüften Service oder den konkret geprüften Gegenstand der Prüfung beschränkt.
  3. Eine Nutzung des Siegels für andere Produkte, Produktvarianten, Dienstleistungen, Unternehmensbereiche oder abweichende Ausführungen ist unzulässig, sofern hierfür keine gesonderte Freigabe des Anbieters vorliegt.
  4. Der Kunde darf das Siegel nicht irreführend, entstellend oder in einem sachlich falschen Zusammenhang verwenden.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung des Siegels zu untersagen, wenn
    a) die Voraussetzungen der Prüfung nachträglich entfallen,
    b) das geprüfte Produkt oder der geprüfte Service wesentlich geändert wurde,
    c) der Kunde gegen diese AGB verstößt oder
    d) offene Zahlungsrückstände bestehen.

§ 9 Registereintrag und Prüfbericht

  1. Sofern Bestandteil des gebuchten Pakets, veröffentlicht der Anbieter das Prüfungsergebnis und/oder den Prüfbericht im eigenen Register oder auf eigenen Online-Präsenzen.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, Form, Struktur, technische Bereitstellung und optische Darstellung des Registers und der Prüfberichte nach eigenem Ermessen zu gestalten oder anzupassen, soweit die wesentlichen vertraglichen Leistungen erhalten bleiben.
  3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Reichweite, Auffindbarkeit oder Suchmaschinenpositionierung.

§ 10 Prüfergebnis, Nichtbestehen, Einschränkungen

  1. Das Ergebnis der Prüfung wird ausschließlich vom Anbieter nach dem jeweils angewandten Prüfverfahren festgestellt.
  2. Besteht ein Produkt oder Service die Prüfung nicht, entsteht kein Anspruch auf Erteilung oder Nutzung eines Testsiegels.
  3. Die einmalige Prüfgebühr bleibt auch bei Nichtbestehen geschuldet, sofern die vereinbarte Prüfung durchgeführt wurde.
  4. Soweit der Anbieter Nachbesserungs-, Wiederholungs- oder Nachtestmöglichkeiten anbietet, erfolgt dies nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 11 Prüfmuster, Rücksendung, Gefahrtragung

  1. Soweit der Kunde Prüfmuster einsendet, geschieht dies auf eigene Gefahr und Kosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Eine Rücksendung eingesandter Prüfmuster erfolgt nur, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, Prüfmuster nach Abschluss der Prüfung aufzubewahren, zu dokumentieren, zu archivieren oder – sofern keine Rücksendung vereinbart wurde – nach angemessener Zeit zu entsorgen.

§ 12 Folgen der Vertragsbeendigung

  1. Mit Wirksamwerden der Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertragsverhältnisses endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Testsiegel mit sofortiger Wirkung.
  2. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, sämtliche Testsiegel unverzüglich von Websites, Onlineshops, Marktplätzen, Werbeanzeigen, Newslettern, Printmedien, Verpackungen und sonstigen Werbeträgern zu entfernen, soweit dies tatsächlich und wirtschaftlich zumutbar möglich ist.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, die zugehörigen Prüfberichte, Registereinträge und Veröffentlichungen offline zu nehmen, zu depublizieren oder technisch zu deaktivieren.
  4. Ein Anspruch des Kunden auf dauerhafte Vorhaltung oder Archivierung der Veröffentlichungen nach Vertragsende besteht nicht.

§ 13 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
  4. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen, aus vom Kunden bereitgestellten rechtswidrigen Inhalten oder aus einer vertragswidrigen Verwendung des Testsiegels resultieren.

§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 16 Änderungen der AGB

  1. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, geänderter technischer Rahmenbedingungen oder Weiterentwicklung des Leistungsmodells.
  2. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen für die Zukunft als angenommen. Hierauf wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
  3. Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

§ 17 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
  2. Hiervon ausgenommen sind Informationen, die
    a) allgemein bekannt sind oder werden,
    b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder
    c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.